Sie interessieren sich für meine Designleistung? Dann rufen Sie gerne an. Wir besprechen Ihr Anliegen und ich erstelle Ihnen ein Angebot – kostenlos und unverbindlich. Auf Basis der definierten Eckpunkte entsteht eine konsequent durchdachte Gestaltung. Sie erhalten Layoutvorschläge, gefolgt von der Phase der Reinzeichnung bis hin zum Finish. Die Betreuung des Drucks oder die Abstimmung mit den Programmierern übernehme ich – je nach Absprache. Die einzelnen Ergebnisse stimme ich Schritt für Schritt mit Ihnen ab. So werden schnell passgenaue Lösungen gefunden und ein effektives Arbeiten ist garantiert.
Die klassische Designleistung gliedert sich in zwei Bereiche, die finanziell berücksichtigt werden: die Entwurfsarbeit (Werkvertrag § 631 BGB) und die Einräumung der Nutzungsrechte (Lizenzvertrag § 31 UrhG). Die Richtlinien des Berufsverbandes Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. dienen als Grundlage für die Honorarermittlung. Dieses Kalkulationsmodell ist fest etabliert und berücksichtigt verschiedene Parameter. Das Angebot, das ich für Sie erarbeite, ist genau auf Ihren Auftrag zugeschnitten.
Das Recht auf Bearbeitung oder Umgestaltung (§ 23 UrhG) sowie die Überlassung von offenen Dateien muss separat erworben werden und ist ausschließlich nach vorheriger Absprache möglich. Die Adressen für die Bestellung der erforderlichen Schriftarten stelle ich Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.